Bildschirmarbeitsplatz: Welche Regeln für Arbeitgeber gelten

Die frühere Bildschirmarbeitsplatzverordnung ist in die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) überführt worden. Sie schreibt keinen einheitlichen Anspruch auf ein bestimmtes Stuhlmodell oder einen höhenverstellbaren Tisch vor. Stattdessen muss der Bildschirmarbeitsplatz unter Berücksichtigung der Tätigkeit ergonomisch eingerichtet und betrieben werden.

Anforderungen an den Arbeitsplatz

Nach Anhang Nummer 6 der ArbStättV müssen unter anderem Bildschirm und Arbeitsfläche so aufgestellt sein, dass störende Reflexionen und Blendungen vermieden werden. Es muss Raum für wechselnde Arbeitshaltungen und Bewegungen geben; Tätigkeiten am Bildschirm sollen durch andere Tätigkeiten oder regelmäßige Erholungszeiten unterbrochen werden. Auf Wunsch ist eine Fußstütze oder ein Manuskripthalter bereitzustellen, wenn eine ergonomische Haltung anders nicht erreicht werden kann.

Bei einem dauerhaft ortsgebunden genutzten Notebook ist eine getrennte Tastatur und Maus häufig sinnvoll. Die konkrete Auswahl der Arbeitsmittel richtet sich nach Arbeitsaufgabe und Gefährdungsbeurteilung. Die DGUV nennt Bürodrehstuhl, Arbeitstisch sowie geeignete Bildschirm- und Eingabegeräte als zentrale Elemente eines gut gestalteten Büroarbeitsplatzes.

Bildschirmbrille

Bei Beschwerden oder Sehproblemen sollte zunächst eine arbeitsmedizinische beziehungsweise augenärztliche Abklärung erfolgen. Ob eine spezielle Sehhilfe erforderlich ist und welche Kosten übernommen werden, hängt von den gesetzlichen Voraussetzungen und dem konkreten Arbeitsplatz ab. Ein pauschaler Anspruch auf jede gewünschte Brille lässt sich daraus nicht ableiten.

Was du ansprechen kannst

  1. Beschreibe gegenüber Führungskraft, HR oder der Arbeitsschutzstelle, welche Tätigkeit und welche Belastung vorliegt.
  2. Bitte um Prüfung des Arbeitsplatzes im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung.
  3. Schlage konkrete, arbeitsbezogene Maßnahmen vor, etwa eine passende Bildschirmhöhe oder getrennte Eingabegeräte.
  4. Bei anhaltenden Beschwerden hole medizinischen Rat ein. Ein Attest ist keine Diagnose durch diesen Artikel und garantiert nicht automatisch ein bestimmtes Arbeitsmittel.

Homeoffice

Für mobiles Arbeiten gibt es keinen pauschalen gesetzlichen Anspruch auf eine vollständige Ausstattung zu Hause. Bei einem fest eingerichteten Telearbeitsplatz gelten andere Voraussetzungen; die Vereinbarung und die konkrete Einrichtung sind maßgeblich. Die BAuA empfiehlt, auch mobile digitale Arbeitsmittel im jeweiligen Arbeitskontext auf Belastungen zu bewerten.

Wichtig: Dieser Artikel ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Rechts-, medizinische oder arbeitsmedizinische Beratung. Er stellt keine Diagnose und enthält kein Heilversprechen.

Bei Taubheit, Lähmungserscheinungen, plötzlich starken Schmerzen oder einer deutlichen Verschlechterung solltest du rasch medizinische Hilfe suchen. Bei starken Schmerzen oder einem lebensbedrohlichen Notfall: 112; bei dringenden, nicht lebensbedrohlichen Beschwerden außerhalb der Sprechzeiten: 116 117. gesund.bund.de: Rückenschmerzen

Quellen

Häufige Fragen

Wie oft sollte ich die Sitzposition wechseln?

Am besten alle 30 Minuten. Dynamisches Sitzen – mal aufrecht, mal zurückgelehnt, mal aktiv im Stehen – ist der Schlüssel zu einem gesunden Rücken.

Sind stehende Arbeitsplätze besser als sitzende?

Beides ist gut, aber die Abwechslung ist entscheidend. Die Faustregel lautet: 30 Minuten sitzen, 5 Minuten stehen, 2 Minuten bewegen.