Bildschirmarbeitsplatz-Verordnung – Was Arbeitgeber zahlen müssen

Viele wissen nicht: Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, für einen ergonomischen Bildschirmarbeitsplatz zu sorgen. Die Bildschirmarbeitsplatzverordnung (BildscharbV) regelt das.

Was steht dir zu?

Kostenlose Bildschirmarbeitsplatz-Brille

Wenn du regelmäßig am Bildschirm arbeitest und eine Sehhilfe brauchst, muss der Arbeitgeber die Kosten für eine spezielle Bildschirmarbeitsplatz-Brille übernehmen. Voraussetzung: Ein Augenarzt oder Optiker bescheinigt die Notwendigkeit.

Ergonomischer Bürostuhl

Der Arbeitgeber muss einen verstellbaren Bürostuhl mit:

  • Höhenverstellbarer Sitzfläche
  • Verstellbarer Rückenlehne
  • Stabiler 5-Punkt-Fußkreuz
  • Optional: Armlehnen

zur Verfügung stellen.

Höhenverstellbarer Schreibtisch

Seit der Gefährdungsbeurteilung 2023 ist ein höhenverstellbarer Schreibtisch bei regelmäßiger Bildschirmarbeit der Standard – keine Kür mehr. Bei Vorliegen gesundheitlicher Gründe (Rückenschmerzen) erst recht.

Was musst du tun?

  1. Sprich deinen Vorgesetzten an – die meisten Arbeitgeber kommen der Pflicht nach, wenn sie gefragt werden
  2. Betriebsrat einschalten – falls vorhanden, unterstützt er bei der Durchsetzung
  3. Gefährdungsbeurteilung einfordern – der Arbeitgeber muss die Arbeitsplatz-Belastungen regelmäßig prüfen
  4. Attest vom Arzt – bei bestehenden Beschwerden verstärkt das deine Position

Was du selbst zahlen musst

Nicht alles muss der Arbeitgeber zahlen:

  • Persönliche Präferenzen (bestimmte Maus, bestimmte Tastatur) – nur wenn medizinisch notwendig
  • Homeoffice-Ausstattung – hier ist die Rechtslage schwammig. Viele Arbeitgefer zahlen freiwillig einen Zuschuss (pauschal oder nach Beleg)

Homeoffice-Regelung 2026

Seit 2025 gilt: Arbeitgeber müssen bei regelmäßiger Homeoffice-Tätigkeit auch dort für eine ergonomische Grundausstattung sorgen. Eine Schreibtisch + Stuhl Grundausstattung ist Pflicht. Monitor/Tastatur/Maus müssen gestellt werden, wenn du sie einforderst.

Unser Tipp: Stelle den Antrag schriftlich und verweise auf die BildscharbV. In 90% der Fälle wird ohne Diskussion gezahlt – die Arbeitgeber kennen ihre Pflicht.